isup Ingenieurbüro für Systemberatung und Planung GmbH Home Aktuell Kundenportal Geschäftsfelder Kontakt
           
  Login Nahverkehrsplan Kurzinfo:  
         
           
 

Gemäß der ÖPNV-Gesetze der einzelnen Bundesländer ist vom Aufgabenträger ein Nahverkehrsplan zu erarbeiten, der seine Vorgaben zur Definition der Daseinsvorsorge im öffentlichen Personennahverkehr darstellt. 

Diese Nahverkehrspläne wurden erstmalig nach der Regionalisierung und der Kompetenzübertragung auf die Bundesländer ab 1996 erstellt.

Seitdem haben wir erfolgreich mehr als 30 Aufgabenträger bei der Erarbeitung, Fortschreibung und der parlamen-tarischen Inkraftsetzung ihrer Nahverkehrspläne unterstützt.

Die Nahverkehrspläne werden unter Beachtung und Abwägung der verkehrlichen Belange, der Bevölkerungsentwicklung und der Finanzierbarkeit aufgestellt. Sie beinhalten verkehrspolitische Ziele und Grundsätze sowie die Anforderungen und Maßnahmen zur Ausgestaltung des ÖPNV.

Der Nahverkehrsplan ist gemäß § 8 (3) PBefG Grundlage für die Genehmigungsbehörde bei

1. einem Genehmigungsverfahren nach § 13 PBefG 

und indirekt bei der Bewertung von

2. einer Direktvergabe bei Schwellenwertbeachtung
3. einer Vergabe an ein Inhouse- Unternehmen des
    Aufgabenträgers
4. einer Genehmigung nach Ausschreibung oder
    Auferlegung durch den Aufgabenträger, da der
    Nahverkehrsplan auch die Basis für die Verfahren 
    nach der EU-VO 1191/69 darstellt.

Referenzen

 

   

Kontakt

ISUP Ingenieurbüro für
Systemberatung und Planung GmbH

Leipziger Straße 120  
01127 Dresden

Telefon
+49 (0) 351 85107-11

Telefax
+49 (0) 351 8489060

E-Mail isup@isup.de

Geschäftsführer:

Dr. Peter Franz
Dr. Gisela Herrnsdorf

Impressum